Aktuelle Coronaverordnungen des Landes Baden-Württemberg vom 07.03.21, gültig ab dem 08.03.2021

Am heutigen Sonntag, den 07.03. wurde die neue und ab morgen gültige Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung notverkündet! Die Golfanlagen bleiben wie bisher geöffnet!

Finden Sie nachfolgend die neue Verordnung sowie zugehörige Detailinfos "auf einen Blick":

Zu den 7-Tage-Inzidenzien der Stadt- und Landkreise

2021 03 08 Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg


2021 03 08 Corona in Baden-Württemberg auf einen Blick

2021 03 08 Offen-Geschlossen Übersicht Baden-Württemberg

 

In vielen Golfanlagen sind nach wie vor Schaumstoffeinsätze als Bestandteil der Hygienemassnahmen oder aber technische Vorrichtungen, die ebenfalls den Kontakt der Golfspieler untereinander beim Locheinsatz verhindern helfen sollen, im Einsatz.
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