Informationen zu den Jugendturnieren auf Ebene des Landesgolfverbandes (LGV) Baden-Württemberg (BWGV)
Gemäß dem §2 seiner Satzung ist es Zweck und Aufgabe des BWGV, die Jugend für den Golfsport zu interessieren und sie in sportlicher Hinsicht zu fördern.
Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die Förderung des Golfsports, insbesondere des Spitzensports mit besonderem Augenmerk auf die Jugend durch Übungslehrgänge, Trainingscamps sowie durch die Schulung sportartspezifischer Ausübungsregeln
b) die Durchführung von Wettspielen und Lehrgängen, insbesondere die Festsetzungen der Ausschreibungen und Wettspielbedingungen sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen.
Die Förderung gemäß a.) erfolgt für die besten Jugendlichen der Mitgliederclubs an den Trainingsstützpunkten sowie am Landesleistungszentrum St. Leon-Rot. Vergleiche hierzu auch >Leistungssport! Ergänzen sollte man, dass mit der Förderung durch den Verband bereits im Kindesalter begonnen wird, denn in den sogenannten Förderkader gibt es bereits ein Trainingsangebot für Kinder im Alter von 12 Jahren und jünger.
Das Turnierangebot für die Kinder und Jugendlichen gemäß b.) ist in Einzel- und Mannschaftsturniere unterteilt. Diese Turniere werden durch den BWGV in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliederclubs ausgerichtet!
Eine Übersicht über alle BWGV Jugendturniere finden Sie hier.
Einzelturniere:
1. VR-Talentiade
2. Ranglisten-/AK-Turniere unterteilt in die Altersklassen AK10, AK12, AK14, AK16, AK18. Mädchen und Jungen spielen hierbei in getrennten Wertungsklassen.
Mannschaftsturniere:
1. Jugendmannschaftspokal unterteilt in einen 18- und einen 9-Loch Wettbewerb
2. Deutsche Mannschaftsmeisterschaft unterteilt in die Altersklassen AK14, AK16, AK18
3. Jugend trainiert für Olympia
Eine Besonderheit bei diesen Mannschaftsturnieren stellt der Bundeswettbewerb der Schulen "Jugend trainiert für Olympia" dar, der in zwei Wettkampfklassen (WK II, 18 Löcher, Bruttowertung sowie WK III/IV, 9 Löcher, Brutto- und Nettowertung) unterteilt ist. Denn hier liegt, die Zuständigkeit nicht beim BWGV sondern beim Veranstalter, dem Ministerium für Kultus, Jugend&Sport in Baden-Württemberg, sowie beim Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik in Ludwigsburg. Bei diesem Wettbewerb treten keine Clubmannschaften gegeneinander an, sondern Schulmannschaften, die sich aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Clubs zusammensetzen können. BWGV-Mitgliederclubs stellen für die Vorrundenturniere in den vier Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg ihre Plätze zur Verfügung und übernehmen auch die Turnierauswertung. In einem weiteren BWGV-Mitgliederclub findet anschließend das BW-Landesfinale statt. Der Sieger der WK II qualifiziert sich für das Bundesfinale, welches seit Jahren in Berlin ausgetragen wird.