Der Golfsport fühlt sich von der Landesregierung in Baden-Württemberg im Stich gelassen
Liebe Mitglieder,
ebenso wie Sie und wie alle Golfspieler in Baden-Württemberg, hat auch das Präsidium des Baden-Württembergischen Golfverbandes fest damit gerechnet, dass die neuerlichen Gespräche zwischen Kanzlerin und den Ministerpräsidenten dazu führen werden, dass, wie bereits in anderen Bundesländern, die Golfanlagen in der kommenden Woche unter Beachtung der inzwischen hinreichend bekannten Hygiene- und Abstandsmassnahmen auch in Baden-Württemberg wieder geöffnet werden dürfen.
Seit gestern ist jedoch leider klar: Hoffnung auf Lockerungen für den Sport insgesamt und für den Golfsport im besonderen, dürfen wir uns nun frühestens ab dem 11. Mai machen!
Trotz der intensiven Lobbyarbeit des Deutschen Golf Verbandes und des Baden-Württembergischen Golfverbande hier im Lande muss man ganz nüchtern feststellen:
Der Sport wird aktuell nicht gehört – und das trotz der bisher gezeigten Solidarität und der Vorlage von ausgefeilten Hygienekonzepten und Leitfäden für den Spielbetrieb bei den zuständigen Ministerien.
Änderungen des Status Quo sind wohl aktuell ganz offensichtlich nur über die Verwaltungsgerichte zu erreichen. Diesen Weg wird nun eine unserer Golfanlagen beschreiten. Der BWGV unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich, da die Existenz der insgesamt 90 Golfanlagen in Baden-Württemberg ernsthaft in Gefahr ist und die undifferenzierte Geringschätzung des Sports sportpolitisch nicht mehr hinnehmbar ist.
Der Golfsport fühlt sich von der Landesregierung im Vergleich zu anderen Bundesländern aktuell nur noch im Stich gelassen.
Wir hoffen, dass das zuständige Verwaltungsgericht in der Lage sein wird, die Klage zeitnah zu behandeln und sind sehr gespannt, wie das Urteil der Justiz ausfallen wird.
Für das Präsidium des BWGV
Otto Leibfritz, Präsident und
Marcus Weller, Vizepräsident/Schatzmeister