DGV-Bulletin-Nr. 15/2020 vom 16. April 2020
1. Golfanlagen jedenfalls bis Anfang Mai geschlossen
Gemäß der gestrigen Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Mit großer Enttäuschung und Unverständnis nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten unverändert jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde. Eine neuerliche Prüfung soll am 30. April erfolgen. Bis dahin werden wir, auch im Schulterschluss mit den weiteren Verbänden des Golfsports, intensiv und mit gesteigertem Nachdruck die Wiedereröffnung des Sportbetriebs auf Ihren Anlagen verfolgen. Wir untersuchen derzeit darüber hinaus, inwieweit eine rechtliche Überprüfung der Folgen des gestern getroffenen Regierungsbeschlusses bzw. der folgenden Ausführungsbestimmungen Erfolg verspricht. Parallel mit diesem Bulletin versenden wir zudem eine Pressemitteilung, in der wir unser Unverständnis klar und unmissverständlich öffentlich äußern. Nutzen Sie unsere Pressemitteilung, die im DGV-Serviceportal hinterlegt und diesem Bulletin als Anlage beigefügt ist, gerne für Ihre Zwecke.
2. Gemeinsame Leitlinien der Verbände bei Wiederzulassung des Spielbetriebs
Es wird Aufgabe der Golfanlagen sein, sachgerechte Regelungen zur Anwendung zu bringen, die den Spielbetrieb wieder ermöglichen und den überragenden Gesundheitsschutz dabei als Handlungsmaxime betrachten („erster Schritt“), wenn der Sportbetrieb wieder gestattet ist.
Auch wenn seit gestern die kurzfristige Wiederaufnahme des Spielbetriebs ausgeschlossen ist und die spätere Umsetzung in verschiedenen Regionen Deutschlands durchaus unterschiedlichen regionalen bzw. lokalen Regelungen unterliegen mag, erscheint es wichtig, rechtzeitig bundesweit einheitliche Eckpunkte für die Wiederaufnahme festzulegen. Um dies zu erreichen, stimmen sich der Deutsche Golf Verband (DGV) und die Landesgolfverbände bereits ab. Gleichzeitig haben die in der Initiative „Wir bewegen Golf!“ kooperierenden Verbände DGV, GMVD, PGA of Germany, BVGA und GVD die Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, beide Abstimmungsprozesse zusammenzuführen und so kurzfristig, wie das möglich sein wird, Leitlinien zur Orientierung von Behörden einerseits sowie Golfanlagen andererseits zu veröffentlichen. Wegen aller Einzelheiten sowie detaillierter Empfehlungen kommen wir, im Sinne eines abgestimmten Vorgehens, rechtzeitig wieder auf Sie zu.
3. Bundesstützunkte des Sports in Baden-Württemberg geöffnet
Dies geht auf eine Verordnung des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg über das Training im Spitzen- und Profisport zurück. Diese Verordnung gilt in Baden-Württemberg sportartübergreifend für Bundeskaderathleten, für Profimannschaften der 1. und 2. Bundesliga und vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen und -sportler ohne Bundeskaderstatus, gleich welcher Sportart. Die Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt zunächst bis einschließlich dem 19. April 2020. Seit Ostersonntag ist es damit auch den Spielerinnen und Spielern des Golf Team Germany (GTG) erlaubt, das Training am Bundesstützpunkt St. Leon-Rot wieder aufzunehmen.
„Wir werden die strengen Vorgaben der Verordnung zur Reduzierung des Übertragungsrisikos von SARS-Covid-19 durch eine extensive Verteilung der Athletinnen und Athleten auf dem Platz, im Trainingsgelände und auch außerhalb der Golfanlage erfüllen, Einzeltraining und kleine Gruppen mit Sicherheitsabständen genauso wie die hygienischen Vorgaben. Die Gesunderhaltung ist absolut vorrangig!“ sagt Marcus Neumann, DGV-Vorstand Sport. „Die Spielerinnen und Spieler, Trainer und Betreuer sind unserem Bundesstützpunkt GC St. Leon-Rot äußerst dankbar, dass dieser seine Pflegemaßnahmen extra für das GTG wieder hochgefahren hat und somit auch der Golfsport, wie es auch den anderen Sportarten möglich ist, sein Training im Spitzenbereich dadurch wieder anfahren kann."
4. DGV-Verbandstag am 7. November 2020
Der 101. Ordentliche DGV-Verbandstag, der ja am 24./25. April 2020 hatte stattfinden sollen und der aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden musste, soll jetzt – wenn nichts weiteres dazwischenkommt – am Samstag, den 7. November 2020 im Steigenberger Airport-Hotel Frankfurt Flughafen stattfinden. Das traditionelle Hearing und die Abendveranstaltung (beides am Vortag) entfällt dabei. Bitte merken Sie sich schon jetzt den Termin vor.
Alle detaillierten Informationen, Hilfestellungen, ausgewählte Kommunikationsbeispiele von Clubs sowie den aktuellen Status zu DGV-Projekten finden Sie im DGV-Serviceportal:
https://serviceportal.dgv-intranet.de/verband/mitgliederkommunikation/corona-virus.cfm
DGV - Presse-Information vom 16. April 2020
DGV - Bulletin Nr. 15/2020 vom 16. April 2020