DGV-Bulletin Nr.14/2020 vom 6. April
Mit Schreiben vom heutigen Tage wendet sich der DGV zur Unterstützung des politischen Pla-nungsprozesses an eine große Zahl relevanter Entscheidungsträger auf Bundes- und Landes-ebene (Bundes- und Landesregierungen, Ministerien, Abgeordnete). Ziel ist es, die besondere Eignung und Bedeutung gerade des Individualsports auf Sportstätten im Freien bei der zu erwartenden Überarbeitung der derzeit geltenden Verordnungen rechtzeitig zu kommunizieren.
Die aktuelle Verordnungslage zur Bewältigung der Corona-Krise gilt zu allermeist bis zum 19. April 2020. Änderungen sind bis dahin mit Sicherheit nicht zu erwarten. Es ist aber davon auszugehen, dass die maßgeblichen staatlichen Stellen spätestens im Anschluss an die Ostertage mit konkreten Planungen zu angepassten Regelungen für die Zeit nach dem 19. April 2020 beginnen. Dabei möchten wir mit unserem konkreten Regelungsvorschlag das Augenmerk darauf lenken, was gerade der Individualsport auf Sportstätten im Freien als Teil des gesamten organisierten Sports zur Weiterentwicklung der Bestimmungen beitragen kann. Uns geht es nicht um eine Sonderregelung für den Golfsport, sondern um das Herausstellen des Nutzens des Individualsports auf Sportstätten im Freien allgemein (worunter auch Golf fällt), wenn er von sachgerechten Regelungen zum konsequenten Gesundheitsschutz begleitet wird.
Unser Schreiben ist dem Bulletin als Anlage beigefügt.
Lesen Sie dazu nachfolgend vier Fragen an DGV-Präsident Claus M. Kobold und seine Antworten.
Frage: Sie haben sich entschieden, für den DGV und damit letztlich den Golfsport in Deutschland, eine Empfehlung für eine künftige Regelung zum Sport im Freien auf Sportstätten an die Politik zu geben. Worum geht es?
Antwort: Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, worum es uns in Präsidium und Vorstand des Verbandes nicht geht: Es geht uns nicht um die Neudefinition der Solidarität des Golfsports in Deutschland. Es gilt weiterhin: Wir unterstützen den Kurs der staatlichen Stellen in Bund und Land. Es geht auch nicht um einen Sonderweg für Golf. Denn: Wir sind gerade in diesen Zeiten Teil eines großen Ganzen. Worum geht es also dann? Nun, wir sind der Überzeugung, dass der Individualsport auf Sportstätten im Freien einen wichtigen Teil dazu beitragen kann, die breite Unterstützung der Bevölkerung für die in Bund und Land erarbeiteten Beschränkungen zu erhalten. Und wir sehen, dass bereits jetzt zum Beispiel mit dem Golfspiel vergleichbare sportliche Aktivitäten, soweit sie nicht auf Sportstätten stattfinden, zugelassen sind. Hier machen wir jetzt konkrete Vorschläge für den Planungsprozess der Politik betreffend die Zeit nach dem 19. April 2020; so lange gelten ohne Frage die derzeit wirksamen Verordnungen. Und das will auch niemand infrage stellen.
Frage: Warum machen Sie diesen Vorstoß gerade jetzt?
Antwort: Einen richtigen Zeitpunkt gibt es nach meiner festen Überzeugung eigentlich gar nicht. Wir sind aber weder zu früh noch zu spät, damit unser Vorschlag auch tatsächlich von den Entscheidern in ihrer hochkomplexen Planung, beginnend nach den Ostertagen, berücksichtigt wird.
Frage: Und was erwarten Sie sich?
Antwort: Naja, es gibt den bekannten Spruch „Im Nebel sollte man auf Sicht fahren.“ Wer weiß schon, was in 14 Tagen oder drei Wochen ist. Aber eine Erwartung habe ich an die politischen Entscheidungsträger. Sie sollten bei der Planung der nächsten Schritte bereits sehr viel differenzierter über die Einschränkung des Sportbetriebs auf Sportstätten nachdenken, als das Mitte März möglich war, als zum damaligen Zeitpunkt schnelles Handeln über allem stand. Wenn die Entwicklung der Corona-Krise allerdings keine Lockerungen zulässt, sind uns allen die Hände gebunden. Insoweit leiden wir alle gemeinsam, weil wir uns immer noch mitten in einer sich ausbreitenden Pande-mie befinden.
Frage: Sollten Golfclubs oder ihre Mitglieder den Verband jetzt durch eigene Aktivitäten, z. B. Stel-lungnahmen an lokale Instanzen, unterstützen?
Antwort: Von mir dazu ein klares Nein. Es geht nicht darum, etwa Druck aufzubauen. Das wäre nach meiner Überzeugung in hohem Maße kontraproduktiv und schadet der Sache inhaltlich. Es geht um geordnete Vorschläge im politischen Planungsprozess und diesen haben wir zum Sport bereits gezielt angestoßen. Und wir erreichen auch nicht etwa eine „Lex Golf“, damit meine ich eine Einzelregelung nur für den Golfsport.
Schreiben Claus M. Kobold