DGV-Bulletins informieren Clubs und deren Verantwortliche über Aktuelles und Wichtiges in der Coronazeit

 

Aktuell sind jetzt 13 Bulletins erschienen. Bulletin 12 informiert über die Aktivitäten des DGV zusammen mit dem DOSB bei der Politik "Unterstützung für ganz SPORTDEUTSCHLAND-unabhängig von der Rechtsform" zu erhalten. Hier geht es insbesondere auch um Golfanlagen, die in einer anderen als der gemeinnützigen Vereinsform organisiert sind.
Bulletin 13 informiert über den "Status von DGV-Projekten sowie über aktuelle und geplante Kommunikations-und Unterstützungsmaßnahmen des DGV und der LGVs für die Golfanlagen".

Bulletin Nr. 10 hat über "die Bedeutung der Regelungen des Corona-Abmilderungs-Gesetzes für Golfanlagen" informiert, die Nr. 11 hatte die "Pflege von Golffunktionsflächen bei zeitweilig eingestelltem Spielbetrieb auf den Golfanlagen" zum Gegenstand!

Die vollständige Sammlung finden Sie im DGV-Serviceportal unter dem Link:

https://serviceportal.dgv-intranet.de/verband/mitgliederkommunikation/corona-virus.cfm


Uns erreichen auch weiterhin Fragen, warum die Golfplätze denn auch geschlossen sind. Diese zählen zu den Sportstätten und sind hiermit von der Verordnung der Landesregierung umfasst, die am 28.03. nochmals verschärft wurde.

Die Verordnung gilt als Ganzes im Moment bis 15. Juni. Sie finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Jedoch findet innerhalb der Verordnung nochmals eine differenzierte Betrachtung verschiedener Bereiche statt  und so gilt im Moment bspw. für den Betrieb der Sportstätten, von Kultureinrichtungen oder Kinos der 19. April als Stichtag.   

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