Golf und Gewitter: Allgemeine Informationen und Interview mit Landessportwart Gerry Stähli
Am kommenden Wochenende sind zu den Baden-Württembergischen Einzelmeisterschaften wieder sehr heiße Temperaturen angekündigt. Die Gefahr von Gewittern steigt damit erneut an!
Da in den vergangenen zwei Monaten zahlreiche Club- und Verbandswettspiele dem Starkregen zum Opfer fielen und Gewitter immer wieder zu Spielunterbrechungen und sogar zum Abbruch von Golfturnieren führten, sprechen wir im Vorfeld der Meisterschaften mit BWGV-Landessportwart Gerry Stähli, wie sich Spieler und Spielleitungen im Golf bei Gewittergefahr verhalten sollen.
Gerry Stähli, was gilt denn grundsätzlich für die Golfspieler, die an Turnieren teilnehmen, bei Gewittergefahr?
GS: Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang die Regel 6-8. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, sein Spiel "rechtzeitig" zu unterbrechen, um nicht zu Schaden zu kommen. Und die Regel 6-8 a) (II) erlaubt die Unterbrechung bei Blitzgefahr auch bei einem Wettspiel. Unterbricht der Spieler, muss er jedoch umgehend die Spielleitung darüber informieren und diese muss die Unterbrechung "genehmigen". Erfolgt jedoch keine Information, oder erachtet die Spielleitung den Grund "für nicht hinlänglich", dann wird der Spieler disqualifiziert.
Kann ein Spieler auch bei einem Verbandswettspiel nach dieser Regel verfahren, oder muss er das Signal der Spielleitung zur Unterbrechung abwarten?
GS: Selbstverständlich gilt dies für alle Wettspiele, unabhängig davon wer der Ausrichter ist.
Und wann ist diese Gefahr genau gegeben, sodaß ein Spieler sein Spiel unterbrechen kann?
GS: Das ist nicht für jeden Spieler bzw. jede Spielerin genau gleich. Der Eine sieht schon eine Gefahr für sich gegeben, wenn er in der Ferne einen Blitz sieht oder ein Donnergrollen zu hören ist. Der Andere erst dann, wenn das Gewitter schon fast in unmittelbarer Nähe bzw. über dem Golfplatz ist.
Wenn nun ein Spieler aufhören will und die anderen Spieler im Flight jedoch nicht, wie ist in einer solchen Situation zu verfahren?
GS: Da ist dann die Spielleitung gefragt bzw. kommt zum Einsatz. Wenn tatsächlich Gewittergefahr besteht, kann Niemand zum Weiterspielen aufgefordert werden. Die Spielleitung kann aber die anderen Mitspieler ebenfalls zur Unterbrechung auffordern. Möglich ist aber auch, dass der Spieler, welcher nach Regel 6-8 a) (II) das Recht hatte, das Spiel zu unterbrechen, nach der Gewitterentwarnung in eine nachfolgende Spielergruppe eingeteilt wird. Auf jeden Fall hat der Spieler das Recht, seine unterbrochene Runde zu Ende spielen zu können.
Wie gehen die BWGV-Spielleiter, die bspw. bei den Ranglistenwettspielen im Einsatz sind, mit solchen Gewittersituationen um? Gibt es für diese ein standardisiertes und vorgegebenes Verfahren, wenn Gewitter im Anzug sind?
GS: Bei der Wettspielvorbereitung müssen die Spielleiter sich informieren, wo und wie viele Schutzhütten auf dem Platz installiert sind. Es muss für die Spielleiter klar sein, welches "richtige Blitzschutzhütten" und welches "nur Regenschutzhütten" sind. Es gibt Golfanlagen wie z.B. Donaueschingen, da sind an jedem Abschlag bzw. Grün vom TÜV regelmäßig geprüfte Blitzschutzhütten. Es gibt aber auch Golfanlagen, die keine geschützten Unterstände haben. Bei Gewittergefahr muss deshalb die Spielleitung einschätzen (können) wie weit die Wege sind bzw. wieviel Zeit benötigt wird, damit alle Teilnehmer von jeder Platzsituation aus bei einem Signal zur Unterbrechung rechtzeitig die Schutzhütten oder sogar das Clubhaus erreichen können. Es muss insbesondere auch sichergestellt sein, dass alle Teilnehmer das Signal zur Unterbrechung hören und ihr Spiel tatsächlich unterbrochen haben. Die Spielleiter sollten daher, wenn sie ein solches Signal gegeben haben, auch alle Spielbahnen abfahren und dieses überprüfen.
Wenn die Spielleitung das Spiel mit einem Signal unterbrochen hat, wie geht es dann für die Spieler weiter?
GS: Die Spieler müssen sofort das Spiel unterbrechen, die Bälle liegen lassen und am besten auch noch mit einem Tee markieren. Auf dem schnellsten Weg soll dann die nächste Schutzhütte aufgesucht werden. Es darf auf keinen Fall weitergespielt werden! Unmittelbar nach dem Entwarnungssignal der Spielleitung müssen die Spieler dann das Spiel fortsetzen. Ganz wichtig auch: die Golfer sollten einen Abstand von mindestens 30 Meter von ihren Golfschlägern oder Golfcarts bei Blitzgefahr einhalten und die Schläger auf keinen Fall in die Blitzschutzhütte mitnehmen.
Und wenn ein Spiel doch abgebrochen werden muss, wie werden dann die Ergebnisse gewertet, wenn einzelne Spieler ihre Runden beenden konnten, andere aber nicht?
GS: Ist ein Abbruch durch die Spielleitung notwendig geworden, so darf die Runde nicht verkürzt werden, z.B. von 18 Löchern auf eine 9 Löcher-Wertung. Die Golfregel 33-1 verbietet dies. Wird ein von der Spielleitung unterbrochenes Wettspiel nicht mehr wieder aufgenommen oder wird das Wettspiel aufgrund eindeutiger Wetterlage sofort abgebrochen, so werden nur die Unterspielungen vorgabenwirksam gewertet. In der Clubverwaltungssoftware wird dies heutzutage durch die Funktion "Turnierabbruch" ermöglicht.
Welche Vorkehrungen empfehlen Sie den Verantwortlichen in den BWGV-Mitgliederclubs in Bezug auf das Thema "Blitzschutz"?
GS: Jeder Golfclub sollte zur Beurteilung von Gewittergefahr eine Blitzschutz- bzw. eine Gewitterwarnsoftware installieren. Diejenige, welche bereits in vielen Clubs auf Empfehlung des DGV/BWGV installiert ist, kommt von der Fa. Siemens und ist kostenpflichtig (vgl. https://live.blids.de/blidsaktuell).
Persönlich benutze ich eine kostenlose Schutzsoftware, die sehr einfach zu handhaben ist: de.blitzortung.org. Ich kann punktgenau meinen Standort festlegen bzw. bekomme genaue Angaben, wann das Gewitter über meinem Standort ist.
Herzlichen Dank Gerry Stähli für diese Informationen. Für den Spielleitereinsatz am kommenden Wochenende im GC Heilbronn-Hohenlohe viel Erfolg und natürlich gutes Wetter für einen reibungslosen Wettspielverlauf!
Golfclubs, die sich für die Software der Fa. Siemens interessieren, erhalten bei der Wirtschaftstochter des DGV, der DEUTSCHEN GOLF SPORT GmbH (DGS), genaue Informationen über das Kooperationsabkommen mit der Fa. Siemens. Ansprechpartner ist Herr Philip Drees (Telefon 06 11 - 99 020-206, E-mail: drees@dgs.golf.de)
In Zusammenhang mit der „Eigenverantwortung des Spielers" zu sehen ist, dass es im übrigen keine Pflicht für Golfclubs gibt, spezielle Blitzschutzhütten aufzustellen. Dennoch haben in den letzten Jahren viele Clubs in diesem Bereich „nachgerüstet“ und insbesondere auch kenntlich gemacht, ob es sich bei einer Schutzhütte ausschließlich um eine Regenschutz- oder um eine Blitzschutzhütte handelt. Diese Kennzeichnung ist sicherlich „das absolut Wünschenswerte“, was Golfclubs für die Sicherheit ihrer Mitglieder und Gastspieler tun sollten.
Nachfolgend weitere Informationen zu diesem Thema:
a.) Merkblatt „Golf und Gewitter“ des Deutschen Golf Verbandes als Information für den Spielbetrieb in den Clubs
b.) Informationen zum Versicherungsschutz von Vereinen / Golfclubs bei Blitzschlag mit Personenschaden