Regeländerungen 2016
Neue Ausnahmeregelung zu Regel 6-6d. Falsche Schlagzahl für das Loch
Bislang wurde ein Spieler nach Regel 6-6d ausnahmslos disqualifiziert, wenn er für ein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl einreicht. Zukünftig folgt keine Disqualifikation mehr, wenn der falsche Score aufgrund einer Strafe zustande kommt und der Spieler vor dem Einreichen seiner Zählkarte nicht wusste, dass er sich eine Strafe zugezogen hat. Stattdessen erhält der Bewerber die Strafe nach der anwendbaren Regel und weitere zwei Strafschläge für jedes der Löcher, an denen der Bewerber gegen Regel 6-6d verstoßen hat.
Ergänzung der Regel 14-1b. Schläger verankern
Die neue Regel 14-1b verbietet zukünftig das Verankern des Schlägers während eines Schlags, sei es „direkt“ oder unter Zuhilfenahme eines Ankerpunkts. Unter „Verankern“ versteht man beispielsweise das Anlegen des Putters an Bauch oder Brust, um den Schläger zu verankern oder abzustützen. Die neue Regel ist keine Änderung der Regeln zur Ausrüstung bzw. zu Schlägern. „Belly-Putter“ und lange Putter sind weiterhin erlaubt, sofern diese nicht während eines Schlags verankert werden.
Neue Strafregelung bei Regel 14-3. Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung
Bislang wurde ein Spieler bei einer Nutzung künstlicher Hilfsmittel oder ungebräuchlicher Ausrüstung (z.B. Wasserwaage) beim ersten Verstoß disqualifiziert. Zukünftig resultiert der erstmalige Verstoß im Lochspiel in einem Lochverlust und im Zählspiel in zwei Strafschlägen. Erst bei einem weiteren Verstoß folgt die Strafe der Disqualifikation.
Regel 18-2b wird abgeschafft. Ball bewegt sich nach Ansprechen
Bislang folgte nach Regel 18-2b ein Strafschlag, wenn sich der Ball beim Ansprechen des Balls bewegt. Diese Strafe wird aufgehoben. Dies bedeutet, wenn sich ein Ball bewegt, nachdem ihn der Spieler angesprochen hat, richtet sich die Anwendung einer Strafe nach Regel 18-2 allein danach, ob der Spieler auch verursacht hat, dass sich der Ball bewegte. Bewegt sich der Ball also ohne Direkteinwirkung des Spielers, bleibt dies straflos.
Ergänzungen zu Regel 25-2. Eingebetteter Ball
Regel 25-2 erlaubt einen Ball, der auf kurz gemähter Fläche, in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebettet ist, straflos aufzunehmen, zu reinigen und fallenzulassen. Zwei neue Anmerkungen erklären zukünftig, wann ein Ball als eingebettet gilt und, dass die Spielleitung eine Platzregel einführen darf, die straflose Erleichterung auch für einen im Gelände eingebetteten Ball gewährt. Ein Ball gilt demnach als im Boden eingebettet, wenn der Ball in seinem eigenen Einschlagloch zur Ruhe kommt und ein Teil des Balls unterhalb der Bodenoberfläche ist.
Änderung der Ausnahmeregelung 14-3 & Anhang V. Entfernungsmessgeräte erlaubt
Wenn eine Platzregel die Benutzung von Entfernungsmessgeräten gestattet, war es bislang bereits ein Verstoß gegen Regel 14-3, wenn der Spieler ein Entfernungsmessgerät benutzte, dass darüber hinaus Funktionen enthielt, deren Benutzung nicht erlaubt sind (z.B. Messen von Gefälle, Wind, Temperatur), unabhängig davon, ob diese Funktionen vom Spieler tatsächlich genutzt wurden. Zukünftig liegt nur dann ein Verstoß gegen Regel 14-3 vor, wenn der Spieler das Gerät auch tatsächlich für einen dieser verbotenen Zwecke einsetzt und nicht wenn nur die technische Möglichkeit bestünde dies zu tun.
Amateurstatut 3-1b. Preisgeld für wohltätige Zwecke
Im Amateurstatut ist unter 3-1 das Spielen um Preisgeld untersagt. Zukünftig wird dies um die Regel 3-1b ergänzt, die Amateurgolfern die Möglichkeit bietet, an Turnieren teilzunehmen, bei denen Preisgeld oder ein entsprechender Gegenwert an eine anerkannte Wohltätigkeitsorganisation gespendet wird. Vorausgesetzt der Veranstalter hat die vorherige Genehmigung beim DGV eingeholt.
9-2b(I). Wartefrist; Berufsgolf
Golfspieler, die ihren Amateurstatus verloren haben, können diesen nach Regel 9-2 wieder anerkennen lassen. Dies zieht allerdings Wartefristen nach sich. Bislang galt eine Wartefrist von einem Jahr, bei einer Dauer des Verstoßes unter fünf Jahren. Bei mehr als fünf Jahren betrug die Regel-Wartezeit zwei Jahre. Diese Grenze wird zukünftig auf unter, bzw. über sechs Jahre verschoben. Außerdem wird zukünftig berücksichtigt, ob der Antragsteller umfangreich um Preisgeld gespielt hat, welches Niveau die Wettspiele hatten und mit welchem Ergebnis der Antragsteller an diesen Wettspielen teilgenommen hat.
Wer die Änderungen im Original nachlesen möchte, kann dies hier tun. Den Originalbericht sowie weitere Informationen zu den Regeländerungen finden Sie auf der Homepage vom DGV. Die BWGV Spielleiter werden am kommenden Samstag, den 07.11.2015 bei der Spielleitertagung von Dr. Rolf Nagel und Gerry Stähli über die Änderungen informiert.