Stufenweisen Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und der damit verbundenen stufenweisen Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter wird die Zahl der ganztägig betreuten Kinder in Baden-Württemberg ab dem Schuljahr 2026/2027 erheblich zunehmen.

Diese tiefgreifende Veränderung wird sich sowohl auf die Angebots- und Organisationsstruktur des gemeinnützigen organisierten Sports und dabei insbesondere auf
die Kooperationen zwischen Sportvereinen/-verbänden und Schulen als auch auf die Gestaltung der Lebenswelt junger Menschen auswirken.

Durch die längere tägliche Anwesenheit der Kinder in der Schule gewinnt die Förderung von Sport und Bewegung wie auch der Erfahrungsraum für non-formale Bildungsprozesse noch mehr an Bedeutung. Insbesondere das gesunde Aufwachsen und die Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sind hier wichtige Aspekte. Dies bei der weiteren Entwicklung des Ganztagsangebots zu berücksichtigen ist von großer Bedeutung, damit Schulen perspektivisch zu Lebens-, Bildungs- und Bewegungs-/Sportorten werden.

Der organisierte Sport in Baden-Württemberg kann dabei seine Potenziale im Ganztag nur dann entfalten, wenn alle Rechtsanspruchsträger und staatlichen Ebenen die erforderlichen Rahmenbedingungen und Strukturen schaffen sowie unverzüglich ein Förderprogramm auflegen.

LSV Positionspapier: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - Sportvereine in BW als starke Partner

Auch der Baden-Württembergische Golfverband plant in dieser Hinsicht Weichen zu stellen um diese Chance für den Golfsport bestmöglich zu nutzen.

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