Wäre da nicht auf fast allen Golfanlagen der Schnee...

 

...ließe auch die seit Montag, dem 11. Januar gültige Fassung der baden-württembergischen Corona-Verordnung das Golfspiel erfreulicherweise weiterhin zu!

Von Montag, den 11. bis einschließlich Sonntag, den 31. Januar 2021 wurde die bisher gültige Corona-Verordnung nochmals verlängert. Wichtigste Änderung ist die nochmalige Verschärfung der Kontaktbeschränkung!

Hierzu heißt es auf derWebseite der Landesregierung:

"Aufgrund der weiter kritischen Infektionslage und der hohen Auslastung der Krankenhäuser haben sich der Bund und die Länder darauf geeinigt, die Kontaktbeschränkungen zu verschärfen. Je mehr wir alle unsere persönlichen Kontakte beschränken, desto schwerer machen wir es dem Virus sich zu verbreiten.

Ab dem 11. Januar gelten daher folgende verschärfte Regeln: Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch die Angehörigen des eigenen Haushalts (abgeschlossene Wohneinheit) treffen. Es darf nur noch eine nicht zum Haushalt gehörende Person hinzukommen. Um besondere Härten etwa für Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Patchwork-Familien oder bei der Betreuung von Kindern zu vermeiden, zählen die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht mit."

Die meisten der bereits seit 2. November geltenden Regelungen haben Bestand. Ebenso die  seit Dezember geltende nächtliche Ausgangssperre.

Erfreulich nicht nur für uns Golfspieler, sondern auch für Reiter, Tennisspieler, Modellflieger oder den Hundesport, dass all diese sportlichen Freizeitbeschäftigungen auch weiterhin ausgeübt werden dürfen.

Im Moment sind dennoch sehr viele der Golfclubs in Bad-Württemberg geschlossen, haben sich die Plätze doch in wunderschön anzuschauende schneebedeckte Landschaften verwandelt.
Die Bilder zum Bericht stammen von den Clubs aus Bad Überkingen, Rickenbach, Bad Waldsee, Reutlingen-Sonnenbühl, Sigmaringen, Glashofen und Schwäbisch Hall. 

 




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