Wie sich die BWGV-Mitgliederclubs auf die Öffnung Ihrer Golfanlage vorbereiten
Sobald die Plätze in Baden-Württemberg wieder geöffnet sind, erwarten die BWGV-Mitgliederclubs einen riesigen Ansturm von Golfern auf Golf-Entzug. Damit in diesem Moment dann auch alles nach den strikten Vorgaben der Gesundheits- und Ordnungsämter läuft, bereiten sich die Clubs bereits vor.
1. Anfahrt
Die zahlreichen verschiedenen Massnahmen beginnen bereits bei der Zufahrt zum Club bzw. beim Parkplatz. Dort werden die Besucher gefragt, ob sie angemeldet sind und sei es auch nur "zum Üben". Ohne Anmeldung keine Einfahrtserlaubnis! Sollte das Ordnungs- oder das Gesundheitsamt unangemeldet vorbeischaun, wird eine Ausnahme von dieser strengen Regel gemacht.
2. Clubhausbereich und Greenkeeping
Die aus den Supermärkten inzwischen bekanntenPlexiglasscheiben haben nun auch Einzug in die Clubs gefunden. Zum Schutz der Mitarbeiter und der Golfspieler!
Auch Mundschutz für die Mitarbeiter wurde bestellt und bisher haben 14 Mitgliederclubs das Angebot der Lebenshilfe Zollern-Alb genutzt und insgesamt 25 "Desi2Go" (mobile Desinfektionssäulen) bestellt (mehr Informationen unter: www.bwgv.de/nachrichten/artikel-lesen/article/aus-der-not-geboren.html).
Die Umkleide- und Duschbereiche bleiben geschlossen und die Toiletten dürfen immer nur von einer Person betreten werden, die gehalten ist, hinter sich abzuschließen.
Im Greenkeeping wurde teilweise ein Zweischichtbetrieb eingeführt. Macht Sinn, denn so bleibt "für den Fall der Fälle" hoffentlich eine Gruppe gesund und es muss nicht das komplette Team in Quarantäne. Und auch dort sind Desinfektionsmittel im Einsatz. Einerseits für die Steuerräder der Mäher oder auch für die Eingangstür zum Aufenthaltsbereich.
In einem Golfclub wurden Greenkeeper, die älter als 50 Jahre sind, bis auf Weiteres nach Hause geschickt, da sie zur Risikogruppe gehören.
Wichtig ist auch, dass unter den Mitarbeitern die Mindestabstände eingehalten werden. Somit entfällt das gemeinsame Fahren auf Fahrzeugen und auch in den Gemeinschaftsräumen soll der Mindestabstand von 1,50 Metern unbedingt gewahrt bleiben.
3. Übungsbereiche
"Nur wer eine Startzeit gebucht hat, darf davor auch üben und dies maximal 30 Minuten lang!"
So streng handhaben es dann doch nicht alle Clubs, es gibt für die Nutzung der Übungsanlagen eine große Bandbreite von Regelungen. Einige Clubs werden die Range, den Ballautomaten sowie die Übungsanlagen (Putting Grün / Chipping Grün) komplett geschlossen halten. Andere Clubs werden wiederum ihre Range nur für Trainerstunden öffnen. Wieder andere erlauben die Nutzung aller Übungsbreiche unter Einhaltung des Mindestabstands. Man darf gespannt sein, welche Anpassungen es geben wird, wenn der Spielbetrieb erst einmal wieder in Gang gekommen sein wird.
4. Organisatorische Massnahmen für den Spielbetrieb auf dem Platz
In vielen Golfclubs in Baden-Württemberg gab es bisher noch keine Startzeiten. Diese werden jetzt vielerorts eingeführt, um zu große Menschenansammlungen rund um Tee 1 oder Tee 10 zu vermeiden.
Nicht alle, aber doch einige Clubs, werden zunächst nur die Buchung von 9-Loch Runden erlauben, um zu Beginn möglichst vielen Mitgliedern das Golfspiel wieder zu ermöglichen. Zugleich wird es zu Beginn nur erlaubt sein, maximal zwei Startzeiten in einer Woche zu buchen.
Gastspieler haben zumindest in den Clubs, die wir befragt haben, (noch) keine Spielmöglichkeit. Das Spiel auf dem Platz ist ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten!
Die Startraster variieren immens, denn ausgehend von 2er Flights werden 8-Minuten, aber auch 15-Minuten Abstände angeboten. Dies eingedenk der Tatsache und sofern es die Behörden erlauben werden, dass im Familienverbund auch zu Dritt gespielt werden kann und die 2er-Flights dann nicht zu schnell auflaufen.
Angeraten wird von einem Club auch das Tragen von zwei Golf-Handschuhen. Dazu sind die Bunkerrechen überall aus dem Spiel und Ballwascher werden bspw. mit blauen Müllsäcken aus dem Betrieb genommen.
Das sind einige bespielhafte Maßnahme, die von unseren Mitgliederclubs bereits umgesetzt wurden oder im Hinblick auf eine mögliche Öffnung zum 4. oder spätestens zum 11. Mai so umgesetzt werden sollen.
Unter der Federführung des DGV haben die 12 Landesgolfverbände, die PGA of Germany, der Golf Management Verband Deutschland, der Greenkeeper Verband Deutschland und der Bundesverband Golfanlagen gemeinsame Leitlinien erstellt, die als Orientierung gedacht sind:
Zu den Leitlinien gelangen Sie hier
Wir sind sehr gespannt auf die weiteren Entscheidungen in dieser Woche und welche Auflagen letztlich in Baden-Württemberg für die Öffnung der Golfanlagen gelten werden!