Zuschuss für Mitgliedergewinnung 2024

Auch im Jahr 2024 möchte der BWGV seine Mitglieder in Bezug auf Projekte  zur Mitgliedergewinnung mit einem Zuschuss unterstützen.
 

Wir möchten dabei unterstützen, der „roten“ Null der Mitgliederentwicklung im BWGV zu einem positiven Trend zu verhelfen, sowie Anreize schaffen, neue Wege in der Mitgliederentwicklung für alle Mitgliederclubs auszuprobieren.


Mit diesem Zuschuss möchte der BWGV seine Mitgliederclubs bei der Mitgliedergewinnung insbesondere erwachsener Mitglieder unterstützen.


Das Antragsverfahren ist einfach und unkompliziert mit einigen wenigen Angaben gestaltet.
Der Zuschuss kann sofort beantragt werden, und wird nach Beendigung des Projektes und nach Prüfung der eingereichten Kostenrechnungen ausbezahlt.
Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der nachgewiesenen Kosten und beträgt pro Jahr maximal 1.000 €.
Anträge können bis 31.10.2024 beim BWGV eingereicht werden.

 

Was ist zu tun?

  1. Es ist ein schriftlicher Antrag mit dem vorgefertigten Online-Formular zu stellen. Dieser gilt mit dem Absenden dieses Formulars als eingereicht.
  2. Ein:e Ansprechpartner:in ist mit Kontaktdaten zu benennen.
  3. Nach Beendigung des Projektes sind die Rechnungen über die entstandenen Kosten per E-Mail an info (at) bwgv.de, zur Prüfung an den BWGV einzureichen.


Weitere wichtige Hinweise:

  • Bezuschusst werden Projekte, die der Mitgliedergewinnung hauptsächlich erwachsener Mitglieder dienen, z.B. Golferlebnistag(e), Bring a friend-Tag(e), Online-Marketing.
  • Es kann nur 1 Antrag im Jahr 2024 gestellt werden
  • Mehrere Projekte können als "Gesamtaktion" in einem Antrag beantragt werden.
  • NICHT bezuschusst werden Verpflegungskosten jeglicher Art (keine Speisen und Getränke).
  • Die Rechnungen müssen zwingend auf das jeweilige BWGV-Mitglied ausgestellt sein.
  • Die zur Erstattung angegebene Bankverbindung lautet auf das jeweilige BWGV-Mitglied.
  • Es werden nur entstandene Kosten erstattet, keine entgangenen Einnahmen (z.B. entgangenes Greenfee).
  • Sind im Zusammenhang mit den Ausgaben auch Einnahmen erzielt worden, sind die Ausgaben entsprechend zu kürzen.
  • Die Förderung zur Entwicklung der Mitgliederzahlen von Kindern und Jugendlichen erfolgt, wie bisher, ausschließlich über das Basisförderprogramm (siehe Homepage unter Clubservice/Förderprogramme/Basisförderprogramm).


Hier geht es zur Antragsstellung


Wir würden uns über zahlreiche Anträge sehr freuen.

Ansprechpartner

Heike Kappler

Vorstandsassistenz &
Rechnungswesen
Telefon: 07157 / 53 58-10